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BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Speyer - S 1 U 401/04
- LSG Rheinland-Pfalz - L 2 U 47/06
- BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B
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- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B
3 Soweit der Kläger eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , § 62 SGG), zB durch die vorgebrachten Schwierigkeiten bei der Anreise oder hinsichtlich der Verlegung des Termins, geltend macht, ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen, inwieweit der Kläger durch die Entscheidung des LSG überrascht wurde und diese auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen er sich nicht äußern konnte (…vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), oder inwieweit sein Vorbringen vom LSG in dessen Erwägungen nicht miteinbezogen wurde (vgl BVerfGE 96, 205, 216 f). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B
3 Soweit der Kläger eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , § 62 SGG), zB durch die vorgebrachten Schwierigkeiten bei der Anreise oder hinsichtlich der Verlegung des Termins, geltend macht, ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen, inwieweit der Kläger durch die Entscheidung des LSG überrascht wurde und diese auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen er sich nicht äußern konnte (…vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), oder inwieweit sein Vorbringen vom LSG in dessen Erwägungen nicht miteinbezogen wurde (vgl BVerfGE 96, 205, 216 f). - BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93
Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung
Auszug aus BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B
3 Soweit der Kläger eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , § 62 SGG), zB durch die vorgebrachten Schwierigkeiten bei der Anreise oder hinsichtlich der Verlegung des Termins, geltend macht, ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen, inwieweit der Kläger durch die Entscheidung des LSG überrascht wurde und diese auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen er sich nicht äußern konnte (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), oder inwieweit sein Vorbringen vom LSG in dessen Erwägungen nicht miteinbezogen wurde (vgl BVerfGE 96, 205, 216 f). - BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81
Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B
4 Die Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht scheitert schon daran, dass der Kläger auch in seiner Beschwerdebegründung keinen entscheidungserheblichen Beweisantrag, der den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung mit Angabe des Beweismittels und Beweisthemas entspricht (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45), benannt und nicht aufgezeigt hat, dass das LSG ihm aus dessen rechtlicher Sicht hätte nachkommen müssen.